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Das im Krankentransport eingesetzte Personal hat sich rücksichtsvoll und besonnen zu verhalten. Es hat die besondere Sorgfalt anzuwenden, die sich daraus ergibt, dass ihm Personen zur Beförderung oder zur Betreuung anvertraut sind. Ihm ist untersagt,
während des Dienstes und während der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder bei Antritt der Fahrt unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel zu stehen,
während der Fahrt oder des Einsatzes zu rauchen.