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Der Rettungsdienst ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge. Er hat die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Notfallrettung und Krankentransport als medizinisch-organisatorische Einheit der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge sicherzustellen. An der Erfüllung dieser Aufgabe wirken als gemeinnützige Hilfsorganisationen der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), das Deutsches Rotes Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfallhilfe (JUH) und der Malteser-Hilfsdienst (MHD) nach Maßgabe dieses Gesetzes mit.
Gegenstand der Notfallrettung ist es, Notfallpatienten oder Notfallpatientinnen am Notfallort medizinisch zu versorgen, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter medizinisch-fachlicher Betreuung in eine für die weitere Versorgung nächstgelegene geeignete Einrichtung zu befördern. Sie umfasst auch die Beförderung von Notfallpatienten oder Notfallpatientinnen zu weiterführenden diagnostischen Einrichtungen und geeigneten Behandlungseinrichtungen unter intensivmedizinischen Bedingungen (Intensivtransport). Teile der Notfallrettung sind die Beförderung von Patienten und Patientinnen bei zeitkritischen Verlegungen von einem Krankenhaus in ein anderes nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus mit speziellen Versorgungsmöglichkeiten und die aus medizinischen Gründen erforderliche ärztliche Betreuung oder Überwachung während des Notfalltransportes (arztbegleiteter Patiententransport). Notfallpatienten oder Notfallpatientinnen sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder aus sonstigen Gründen entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. Zur Notfallrettung gehört auch die Bewältigung von Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken. Notfallrettung ist ausschließlich eine öffentliche Aufgabe.
Gegenstand des Krankentransportes ist die Beförderung von Kranken, Verletzten oder sonst hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten oder Notfallpatientinnen sind, aber während des Transportes einer fachgerechten Betreuung durch nichtärztliches medizinisches Fachpersonal oder der besonderen Einrichtungen des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Gesundheitszustands zu erwarten ist. Krankentransport wird vorwiegend mit Krankentransportwagen durchgeführt.
Der Rettungsdienst kann weitere Aufgaben der Gesundheitsvorsorge übernehmen, wenn dadurch die rettungsdienstlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt werden und die Erstattung des Aufwandes geregelt ist.