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Jeder Pflichtanteil der Fortbildung schließt mit einer Leistungskontrolle ab. Die durchführende Fortbildungseinrichtung bestimmt in Abstimmung mit der Ärztlichen Leiterin Rettungsdienst oder dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst eine geeignete Form und angemessene Dauer der Leistungskontrolle.
Die Anforderungen an die Leistungskontrolle richten sich nach den Inhalten der Fortbildungsveranstaltung und den darin vermittelten Handlungskompetenzen.
Die Leistungskontrolle wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Eine Leistungskontrolle mit der Bewertung „nicht bestanden“ kann einmal an derselben Fortbildungseinrichtung wiederholt werden. Wurde die Leistungskontrolle zum wiederholten Male nicht bestanden, ist vor erneuter Leistungsüberprüfung die Fortbildung erneut zu besuchen.