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Das Oberprüfungsamt gliedert sich in Abteilungen für die einzelnen Fachrichtungen. Die eingerichteten oder noch einzurichtenden Abteilungen können entsprechend den in ihnen vertretenen Fachgebieten und Fachgruppen in Ausschüsse aufgegliedert werden.
Die Geschäfte der Abteilungen werden von den Abteilungsleitern und bei Verhinderung von deren Stellvertretern nach den vom Vorstand gegebenen Richtlinien geregelt.
Die Geschäfte der Ausschüsse werden von den Ausschussleitern und bei Verhinderung von deren Stellvertretern geregelt.