Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitglieder des Rechnungshofes müssen das 35. Lebensjahr vollendet haben; sie sollen in der Regel die Befähigung zum Richteramt, höheren Verwaltungsdienst, höheren technischen Dienst oder höheren Wirtschaftsverwaltungsdienst haben.
Die Hälfte der Mitglieder, unter ihnen der Präsident und der Vizepräsident, müssen die Befähigung zum Richteramt haben.