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Anlage zur Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie
Bis zur Einführung eines gesamtdeutschen Länderfinanzausgleichs unter Einschluss der neuen Länder und des östlichen Teils von Berlin werden die laufenden Unterhaltungs- und Betriebskosten der Fortbildungsstätten Trier und Wustrau, soweit sie auf die Länder entfallen, wie folgt verteilt:
Der ungedeckte, von den Ländern zu tragende Anteil an den Kosten der Fortbildungsstätte Trier wird ausschließlich von den alten Bundesländern einschließlich des Landes Berlin aufgebracht und nach der Regelung (bisheriger "Königsteiner Schlüssel") aufgeteilt, die als Ziffer 6 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie in der Fassung vom 12. Januar 1973 Anwendung gefunden hat.
Der ungedeckte, von den Ländern zu tragende Anteil an den Kosten der Fortbildungsstätte Wustrau wird zu 4/7 (entsprechend 40 Teilnehmerplätzen) von den alten Bundesländern einschließlich des Landes Berlin getragen und nach der Regelung (bisheriger "Königsteiner Schlüssel") aufgeteilt, die als Ziffer 6 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie in der Fassung vom 12. Januar 1973 Anwendung gefunden hat.
3/7 (entsprechend 30 Plätzen) des von den Ländern aufzubringenden ungedeckten Anteils der laufenden Unterhaltungs- und Betriebskosten der Fortbildungsstätte Wustrau tragen die neuen Länder einschließlich Berlins mit Rücksicht auf dessen Ostteil. Hiervon entfallen 2/7 (entsprechend 20 Teilnehmerplätzen) auf Veranstaltungen der Deutschen Richterakademie, 1/7 (entsprechend 10 Teilnehmerplätzen) auf die überregionale Fortbildung der neuen Länder, die ebenfalls unter der Verantwortung der Deutschen Richterakademie stattfindet.