Erwägungsgrund 12 31987L0372
Die Richtlinie 86/361/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 über die erste Phase der gegenseitigen Anerkennung der Allgemeihzulassungen von Telekommunikations-Endgeräten wird die alsbaldige Erstellung von gemeinsamen Gerätezulassungsspezifikationen für das europaweite zellulare digitale Mobilfunksystem ermöglichen.