Erwägungsgrund 10 31987L0372
Die Durchführung der Empfehlung 87/371/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der. Gemeinschaft, wonach das europaweite System spätestens 1991 den Betrieb aufnehmen soll, wird die rasche Spezifizierung des Funkübertragungsweges ermöglichen.