Erwägungsgrund 5 31987L0372
Die gegenwärtig in der Gemeinschaft verwendeten Frequenzen und terrestrischen Mobilfunksysteme sind sehr unterschiedlich und ermöglichen es daher nicht allen reisenden Benutzern in der gesamten Gemeinschaft — einschließlich der Binnen- und Küstengewässer —, in Fahrzeugen, Schiffen, Zügen oder zu Fuß, aus den europaweiten Diensten und Märkten Nutzen zu ziehen.