Erwägungsgrund 2 31989L0108
Die Unterschiede in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für tiefgefrorene Lebensmittel behindern den freien Warenverkehr. Sie können zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen und sich somit unmittelbar auf die Errichtung und das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes auswirken.