Erwägungsgrund 10 31989L0108
Bestimmte Temperaturerhöhungen sind aus technischen Gründen unvermeidlich und können daher geduldet werden, sofern sie die Güte der Erzeugnisse nicht beeinträchtigen; dies kann dadurch gewährleistet werden, daß die anerkannten Regeln der Kühlung und des Vertriebs unter besonderer Berücksichtigung des Lagerumschlagsniveaus eingehalten werden.