Erwägungsgrund 5 31991L0675
Die Prüfung der Fragen auf dem Gebiet der Direktversicherung (sowohl im Bereich als auch mit Annahme der Lebensversicherung) erfordert eine Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der Kommission. Zweckmäßigerweise sollte diese Aufgabe dem Versicherungsausschuß übertragen werden. Im übrigen muß für eine gute Koordinierung der Tätigkeiten dieses Ausschusses mit denen ähnlich gearteter Ausschüsse, die durch gemeinschaftliche Rechtsakte eingesetzt wurden, gesorgt werden —