Richtlinie 92/29/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck einer besseren medizinischen Versorgung auf Schiffen
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 10 31992L0029
Art. 10 31992L0029Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen