Richtlinie 93/103/EG des Rates vom 23. November 1993 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bord von Fischereifahrzeugen (13. Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 14 31993L0103Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen