Erwägungsgrund 3 31993L0103
Die Einhaltung von Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes an Bord von Fischereifahrzeugen ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der betroffenen Arbeitnehmer.