Erwägungsgrund 6 31994L0011
In der Entschließung des Rates vom 5. April 1993 über künftige Maßnahmen auf dem Gebiet der verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Erzeugnissen wird die Kennzeichnung als ein wesentliches Mittel angesehen, um eine bessere Information und mehr Transparenz für den Verbraucher sowie das harmonische Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten.