Erwägungsgrund 12 31996L0022
Diese Ausnahmen sind zulässig, wenn ausreichende Garantien zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten werden. Diese Garantien betreffen die Erzeugnisse, die verwendet werden dürfen, die Bedingungen für ihre Verwendung sowie die Kontrolle dieser Bedingungen, insbesondere in bezug auf die Einhaltung der erforderlichen Wartefrist.