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Die Kommission stellt in einem unverbindlichen Leitfaden für bewährte Verfahren praktische Leitlinien auf. Dieser Leitfaden behandelt die in den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7 und 8 sowie in Anhang I und Anhang II Abschnitt A genannten Themen. Die Kommission hört zunächst den Beratenden Ausschuß für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemäß dem Beschluß 74/325/EWG des Rates . Im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie berücksichtigen die Mitgliedstaaten soweit wie möglich den obengenannten Leitfaden bei der Festlegung ihrer einzelstaatlichen Politik für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer.
Die Kommission stellt unverbindliche praktische Leitlinien auf. Diese Leitlinien beziehen sich auf die in den Artikeln 3, 4, 5 und 6 sowie in Anhang II Nummer 1…
Die Kommission stellt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Agenturen der Union einen Leitfaden bereit, der Leitlinien,…
Die Mitgliedstaaten fördern die Ausarbeitung und Verbreitung von Leitfäden für bewährte Verfahrensweisen, um die Durchführung dieser Verordnung zu erleichtern.
wissenschaftlichen Gutachten über die Leitfäden für bewährte Verfahren, die in ihrem Hoheitsgebiet für die Zwecke dieser Verordnung ausgearbeitet wurden;
Für die Zwecke des Absatzes 2 dieses Artikels kann ein Unternehmer die Standardarbeitsanweisungen anwenden, die in den Leitfäden für bewährte Verfahrensweisen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.