Erwägungsgrund 10 31999L0092
Eine Evaluierung der Explosionsgefahren kann möglicherweise auch aufgrund anderer Gemeinschaftsrechtsakte erforderlich sein. Zur Vermeidung unnötiger Doppelarbeit sollte dem Arbeitgeber in Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten die Möglichkeit eingeräumt werden, ein oder mehrere Dokumente oder Teile von Dokumenten oder andere aufgrund anderer Gemeinschaftsrechtsakte vorzulegende gleichwertige Berichte zu einem einzigen „Sicherheitsbericht“ zusammenzufassen.