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Die Unternehmer planen die Tötung von Tieren und damit zusammenhängende Tätigkeiten vorab und führen sie im Einklang mit Standardarbeitsanweisungen durch.
Die Unternehmer erstellen Standardarbeitsanweisungen und setzen diese um, damit gewährleistet ist, dass die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten gemäß Artikel 3 Absatz 1 durchgeführt werden. Bezüglich der Betäubung gilt für die Standardarbeitsanweisungen Folgendes:
In ihnen werden die Empfehlungen der Hersteller berücksichtigt;
in ihnen werden auf Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse für jedes eingesetzte Betäubungsverfahren die Schlüsselparameter gemäß Anhang I Kapitel I festgelegt, die sicherstellen, dass die Tiere damit wirkungsvoll betäubt werden;
in ihnen wird dargelegt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn die Kontrollen nach Maßgabe von Artikel 5 ergeben, dass das Tier nicht ordnungsgemäß betäubt ist oder — im Falle einer Schlachtung gemäß Artikel 4 Absatz 4 — dass das Tier immer noch Lebenszeichen aufweist.
Für die Zwecke des Absatzes 2 dieses Artikels kann ein Unternehmer die Standardarbeitsanweisungen anwenden, die in den Leitfäden für bewährte Verfahrensweisen gemäß Artikel 13 festgelegt sind.
Die Unternehmer stellen ihre Standardarbeitsanweisungen der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung.
Der Schutz der Tiere hängt hauptsächlich davon ab, wie die Tätigkeiten konkret ablaufen; zuverlässige Ergebnisse lassen sich nur erzielen, wenn die Unternehmer…
Für die Zwecke der Absätze 1 bis 4 dieses Artikels können die Unternehmer die Überwachungsanweisungen anwenden, die in den Leitfäden für bewährte…
Die Wirksamkeit jedes Betäubungsverfahrens beruht auf der Einstellung der Schlüsselparameter und auf ihrer regelmäßigen Bewertung. Daher ist die Ausarbeitung…
Zusätzlich zu den Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 sind die Tiere so zu betreuen, ruhigzustellen, zu betäuben, zu…
„Standardarbeitsanweisungen“ eine Reihe schriftlich festgelegter Regeln, mit denen sichergestellt werden soll, dass eine bestimmte Aufgabe bzw. Vorschrift…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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