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Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Kleinpackungen EG
an der Außenseite gemäß Anhang III Tel B entweder mit einem Etikett des Lieferanten oder mit einer gedruckten oder gestempelten Aufschrift in einer der Amtssprachen der Gemeinschaft versehen werden; bei Klarsichtpackungen kann das Etikett im Innern enthalten sein, wenn es durch die Verpackung hindurch lesbar ist; die Farbe des Etiketts ist weiß bei Basissaatgut und blau bei Zertifiziertem Saatgut;
an der Außenseite oder auf dem nach Buchstabe a) vorgesehenen Etikett des Lieferanten mit einer amtlich zugeteilten Kennnummer versehen werden; bei Verwendung einer amtlichen Klebemarke ist die Farbe des Etiketts weiß bei Basissaatgut und blau bei Zertifiziertem Saatgut; die Art und Weise der Anbringung dieser Kennnummer kann nach dem in Artikel 28 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt werden.
Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, dass bei der Kennzeichnung der in ihrem Gebiet abgepackten Kleinpackungen EG eine amtliche Klebemarke verwendet wird, auf der ein Teil der in Anhang III Teil B vorgesehenen Angaben angebracht wird; soweit diese Angaben auf dieser Klebemarke stehen, ist eine Kennzeichnung nach Absatz 1 Buchstabe a) nicht erforderlich.
Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, daß bei der Kennzeichnung der in ihrem Gebiet abgepackten Kleinpackungen EG B eine amtliche Klebemarke verwendet wird,…
an der Außenseite mit einem amtlichen Etikett versehen werden, das noch nicht benutzt worden ist, das den Voraussetzungen des Anhangs IV Teil A entspricht und…
an der Außenseite mit einem amtlichen Etikett versehen werden, das noch nicht benutzt worden ist, das den Voraussetzungen des Anhangs III Teil A entspricht und…
Nach dem in Artikel 25 Absatz 2 genannten Verfahren kann vorgesehen werden, dass die Mitgliedstaaten in anderen als den in dieser Richtlinie vorgesehenen Fällen…
an der Außenseite mit einem amtlichen Etikett versehen werden, das noch nicht benutzt worden ist, das den Voraussetzungen des Anhangs III entspricht und auf dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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