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Die Mitgliedstaaten schreiben vor, daß Kleinpackungen EG B
an der Außenseite gemäß Anlage IV Buchstabe B entweder mit einem Etikett des Lieferanten oder mit einer gedruckten oder gestempelten Aufschrift in einer der Amtssprachen der Gemeinschaft versehen werden; bei Klarsichtpackungen kann das Etikett im Inneren enthalten sein, wenn es durch die Verpackung hindurch lesbar ist; für die Farbe des Etiketts findet Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a) entsprechende Anwendung;
an der Außenseite oder auf dem nach Buchstabe a) vorgesehenen Etikett des Lieferanten mit einer amtlich zugeteilten Kennummer versehen werden; bei der Verwendung einer amtlichen Klebemarke findet für die Farbe Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a) entsprechende Anwendung; die Art und Weise der Anbringung dieser Kennummer kann nach dem in Artikel 21 vorgesehenen Verfahren festgelegt werden.
Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, daß bei der Kennzeichnung der in ihrem Gebiet abgepackten Kleinpackungen EG B eine amtliche Klebemarke verwendet wird, auf der ein Teil der in Anlage IV Buchstabe B vorgesehenen Angaben angebracht wird; soweit diese Angaben auf dieser Klebemarke stehen, ist eine Kennzeichnung nach Absatz 1 Buchstabe a) nicht erforderlich.
Bei Kleinpackungen sind zur Kennzeichnung an oder auf der Packung folgende Angaben anzubringen: Werden die Angaben auf einem Etikett oder bei…
in einer oder mehreren der Amtssprachen der Unionsorgane und gegebenenfalls in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedstaats abgefasst sein.
Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel…
Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, dass bei der Kennzeichnung der in ihrem Gebiet abgepackten Kleinpackungen EG eine amtliche Klebemarke verwendet wird,…
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Kleinpackungen EG auf Antrag nach Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 amtlich oder unter amtlicher Überwachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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