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Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Pflanzkartoffeln nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie als Basispflanzgut oder als Zertifiziertes Pflanzgut amtlich anerkannt worden sind und die Mindestanforderungen der Anhänge I und II erfüllen. Sie sehen vor, dass Pflanzkartoffeln, welche im Verkehr die Mindestanforderungen des Anhangs II nicht erfüllen, aussortiert werden dürfen. Das nicht ausgeschiedene Pflanzgut wird sodann einer erneuten amtlichen Prüfung unterzogen.
Die Mitgliedstaaten können die in Artikel 2 vorgesehenen Kategorien von Pflanzkartoffeln in Klassen mit unterschiedlichen Voraussetzungen unterteilen.
Nach dem in Artikel 25 Absatz 2 genannten Verfahren kann für Pflanzkartoffeln, die amtlich anerkannt worden sind, Folgendes bestimmt werden: — gemeinschaftliche Klassen, — die Voraussetzungen für diese Klassen, — zulässige Bezeichnungen für diese Klassen. Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, inwieweit sie diese gemeinschaftlichen Klassen im Rahmen der Anerkennung ihrer eigenen Erzeugung anwenden.
Für Pflanzkartoffeln, die durch Mikrovermehrung erzeugt worden sind und den Größenanforderungen dieser Richtlinie nicht entsprechen, kann nach dem in Artikel 25 Absatz 2 genannten Verfahren folgendes festgelegt werden: — Abweichungen von besonderen Bestimmungen der Richtlinie, — die für solche Pflanzkartoffeln geltenden Bedingungen, — die für solche Pflanzkartoffeln geltenden Bezeichnungen.
die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Pflanzkartoffeln, die gemäß den fakultativen oder obligatorischen Bestimmungen dieser Richtlinie in den Verkehr…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Pflanzkartoffeln während des Inverkehrbringens mindestens durch Stichproben amtlich geprüft werden, damit…
Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, daß Pflanzkartoffeln zum Zwecke des Pflanzenschutzes getrennt von anderen Kartoffeln erzeugt werden müssen.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Pflanzkartoffeln nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mindestens so groß sind, daß sie ein Sieb…
Die Kommission kann den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, die in einem bestimmten Gebiet der Gemeinschaft geerntet worden sind, nach dem in Artikel 25 Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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