Erwägungsgrund 4 32002L0085
Die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Richtlinie 92/6/EWG auf Personen- und Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen war eine der Maßnahmen, die der Rat in seiner Entschließung vom 26. Juni 2000 zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 20. März 2000 über Prioritäten für die Sicherheit des Straßenverkehrs in der Europäischen Union empfohlen hat.