Erwägungsgrund 5 32002L0085
Der Geltungsbereich der Richtlinie 92/6/EWG sollte auf Kraftfahrzeuge der Klasse M2, auf Kraftfahrzeuge der Klasse M3 mit einem Höchstgewicht von mehr als 5 Tonnen, jedoch nicht mehr als 10 Tonnen, und auf Kraftfahrzeuge der Klasse N2 ausgedehnt werden.