Erwägungsgrund 10 32002L0098
Bei der Erarbeitung der Bestimmungen dieser Richtlinie wurden die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Arzneimittel und Medizinprodukte“ sowie einschlägige internationale Erfahrungen berücksichtigt.
Bei der Erarbeitung der Bestimmungen dieser Richtlinie wurden die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Arzneimittel und Medizinprodukte“ sowie einschlägige internationale Erfahrungen berücksichtigt.