Erwägungsgrund 5 32004L0105
Die Muster der Zeugnisse, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen bei der Einfuhr in die Gemeinschaft beiliegen müssen, sind festzulegen.
Die Muster der Zeugnisse, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen bei der Einfuhr in die Gemeinschaft beiliegen müssen, sind festzulegen.