Erwägungsgrund 6 32004L0105
Die staatlichen Pflanzenschutzdienste halten oft große Stückzahlen von Zeugnissen vorrätig. Es empfiehlt sich daher, für einen Übergangszeitraum Bestimmungen für die Verwendung der Zeugnisse auf der Grundlage der Muster im Anhang des IPPC in der Fassung von 1979 festzulegen.