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Text von Bild MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES Nr. Pflanzenschutzdienst von AN den (die) Pflanzenschutzdienst(e) von I. Beschreibung der Sendung Name und Anschrift des Ausführers: Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: Zahl und Beschreibung der Packstücke: Unterscheidungsmerkmale: Ursprungsort: Angegebene(s) Transportmittel: Angegebene Eingangsstelle: Art der Ware und angegebene Menge: Botanischer Name der Pflanzen: Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände nach geeigneten Verfahren amtlich untersucht und/oder getestet und für frei von Quarantäneschadorganismen, die von der einführenden Vertragspartei benannt wurden, befunden wurden und dass sie den geltenden phytosanitären Vorschriften der einführenden Vertragspartei, einschließlich der Vorschriften für geregelte Nicht-Quarantäneschadorganismen, entsprechen. Die beschriebenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände gelten als praktisch frei von anderen Schadorganismen (*). II. Zusätzliche Erklärung III. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion Datum: Behandlung: Mittel (Wirkstoff): Einwirkungsdauer und Temperatur: Konzentration: Zusätzliche Informationen: (Amtssiegel) Ausstellungsort: Name des Kontrollorgans: Datum: (Underskrift) Mit dem gegenständlichen Zeugnis wird seitens des (Name des Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung übernommen (*). (*) Freiwillige Klausel. Text von Bild MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES FÜR DIE WIEDERAUSFUHR Nr. Pflanzenschutzdienst von (Wiederausführende Vertragspartei) AN: Pflanzenschutzdienst(e) von (Einführende Vertragspartei(en)) I. Beschreibung der Sendung Name und Anschrift des Ausführers: Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: Zahl und Beschreibung der Packstücke: Unterscheidungsmerkmale: Ursprungsort: Angegebene(s) Transportmittel: Angegebene Eingangsstelle: Art der Ware und angegebene Menge: Botanischer Name der Pflanzen: Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände aus (Ursprungsvertragspartei) nach (wiederausführende Vertragspartei) eingeführt wurden und dass ihnen das Pflanzengesundheitszeugnis Nr. , dessen (*) Original beglaubigte Kopie in der Anlage angeschlossen ist, beigefügt war, dass sie (*) verpackt umgepackt in den ursprünglichen (*) neuen Behältern sind und dass sie aufgrund des ursprünglichen Pflanzengesundheitszeugnisses und einer zusätzlichen Überprüfung als mit den derzeit geltenden phytosanitären Vorschriften der einführenden Vertragspartei konform befunden wurden und dass die Sendung während der Lagerung in (wiederausführende Vertragspartei) nicht dem Risiko eines Befalls oder einer Infektion ausgesetzt wurde. II. Zusätzliche Erklärung III. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion Datum: Behandlung: Mittel (Wirkstoff): Einwirkungsdauer und Temperatur: Konzentration: Zusätzliche Informationen: (Amtssiegel) Ausstellungsort: Name des Kontrollorgans: Datum: (Unterschrift) Mit dem gegenständlichen Zeugnis wird seitens des (Name des Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung übernommen (**). (*) Zutreffendes ankreuzen. (**) Freiwillige Klausel.
Text von Bild MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES Nr. Pflanzenschutzdienst von AN den (die) Pflanzenschutzdienst(e) von Beschreibung der Sendung Name und…
TEIL A Pflanzengesundheitszeugnisse für die Ausfuhr gemäss Artikel 76 Absatz 1 Text von Bild Muster eines Pflanzengesundheitszeugnisses Nr. Pflanzenschutzdienst…
TEIL A Pflanzengesundheitszeugnisse für die Ausfuhr gemäss Artikel 100 Absatz 3 1. Das Pflanzengesundheitszeugnis für die Verbringung aus dem Gebiet der Union…
Aus Drittländern stammende Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse gelten dann als Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, von denen — wie in Artikel 49 Absatz 1…
In Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 wird folgende Anlage VIII angefügt: „Anlage VIII zu Anhang VI Muster — Genusstauglichkeitsbescheinigung für…
I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1. a) Fruchtsaft Gärfähiges, jedoch nicht gegorenes, aus dem genießbaren Teil gesunder und reifer Früchte (frisch oder durch Kälte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.