Erwägungsgrund 4 32004L0117
Die Richtlinie 98/96/EG des Rates zur Änderung u. a. der Richtlinien 66/400/EWG, 66/401/EWG, 66/402/EWG und 69/208/EWG hinsichtlich nichtamtlicher Feldbesichtigung enthält Vorschriften für Anerkennungsverfahren für amtlich überwachte Feldbesichtigungen. Eine umfassende Prüfung dieser Verfahren hat gezeigt, dass solche Feldbesichtigungen auf alle Kulturen zur Gewinnung von zertifiziertem Saatgut ausgedehnt werden sollten. Die Prüfung hat ferner ergeben, dass der Anteil der zur amtlichen Anerkennung angemeldeten Flächen, die von amtlichen Inspektoren kontrolliert und inspiziert werden müssen, verringert werden sollte.