Erwägungsgrund 7 32004L0117
Die Entscheidung 98/320/EG tritt am 27. April 2005 außer Kraft. Es ist daher angezeigt, die Gemeinschaftsvorschriften für den Verkehr mit Saatgut gemäß der genannten Entscheidung beizubehalten, bis die neuen Bestimmungen Anwendung finden.