Art. 3 Abs. 1 32004L0042Anforderungen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Anhang I aufgeführten Produkte nur dann ab den in Anhang II genannten Zeitpunkten in ihrem Hoheitsgebiet in…
§ 4 ChemVOCFarbVChemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke
Der Hersteller oder Einführer hat die in Anhang I aufgeführten gebrauchsfertigen Produkte vor dem Inverkehrbringen, unbeschadet anderer…
Art. 16 32004L0042Adressaten
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I ANWENDUNGSBEREICH ANHANG II A. GRENZWERTE FÜR DEN VOC-HÖCHSTGEHALT VON FARBEN UND LACKEN…
Art. 4 Abs. 1 31969L0493Wenn eines der durch diese Richtlinie erfaßten Erzeugnisse eine der in Spalte b des Anhangs I aufgeführten Bezeichnungen trägt, so kann es gleichfalls mit dem…