Erwägungsgrund 23 32004L0054
Ist bei einem Tunnel, der sich in der Planungs- oder Bauphase befindet, aufgrund der Anforderungen dieser Richtlinie der Bau einer zweiten Tunnelröhre erforderlich, sollte diese zu bauende zweite Tunnelröhre als neuer Tunnel gelten. Das Gleiche gilt, wenn aufgrund der Anforderungen dieser Richtlinie neue, gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren eröffnet werden müssen, einschließlich der Anhörungen zur Erteilung einer Baugenehmigung für alle hiermit verbundenen Maßnahmen.