Erwägungsgrund 29 32019L2034
Um auf die zunehmende Forderung der Öffentlichkeit nach Transparenz im Steuerbereich einzugehen und um Wertpapierfirmen stärker in die Verantwortung zu nehmen, empfiehlt es sich vorzuschreiben, dass Wertpapierfirmen — außer sie gelten als kleine, nicht verflochtene Firmen — jedes Jahr bestimmte Informationen offenlegen, u. a. Informationen über die erzielten Gewinne, die gezahlten Steuern und die erhaltenen öffentlichen Zuschüsse.