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Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sind Fahrzeuge mit einer speziellen Funktion; sie erhalten Spezialaufbauten, deren entsorgungsrelevante Merkmale der Fahrzeughersteller nicht vollständig erfassen kann. Folglich können die Recycling- und Verwertungsquoten nicht korrekt berechnet werden. Diese Fahrzeuge sollten deshalb von den Bestimmungen für die Berechnung ausgenommen werden.
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Fahrzeuge der Klasse M, N oder O zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau…
Ein beachtlicher Anteil der N1-Fahrzeuge sind unvollständige Fahrzeuge. Der Hersteller des Basisfahrzeugs ist nicht in der Lage, die Recycling- und…
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
Die Relevanz der Ausgangsdaten für die Berechnung der Recycling- und Verwertungsquoten muss im Zusammenhang mit dem Verfahren für die Entsorgung von…
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG mit einer Bezugsmasse von mehr als 2 000 kg sind,
bei der Konstruktion und Produktion von neuen Fahrzeugen der Demontage, Wiederverwendung und Verwertung, insbesondere dem Recycling, von Altfahrzeugen, ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.