Art. 159 32006L0112Die Mitgliedstaaten können Dienstleistungen von der Steuer befreien, die mit der Lieferung von Gegenständen im Sinne des Artikels 156, des Artikels 157 Absatz 1…
Erwägungsgrund 3 32009L0069RICHTLINIE 2009/69/EG DES RATES vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr
Die Einfuhr von Gegenständen ist von der Mehrwertsteuer befreit, wenn darauf eine Lieferung oder Verbringung dieser Gegenstände an einen Steuerpflichtigen in…
§ 21 Nr. 2 UStDVUmsatzsteuer-Durchführungsverordnung
bei einer Leistung, die sich auf einen Gegenstand der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bezieht, dass die Kosten für die…
Art. 140 32006L0112Die Mitgliedstaaten befreien folgende Umsätze von der Steuer:
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UStGUmsatzsteuergesetz
für Gegenstände, die nicht oder nicht mehr am Güterumsatz und an der Preisbildung teilnehmen;