Art. 91 32009L0132
Ist in dieser Richtlinie vorgesehen, dass die Steuerbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird, so hat der Beteiligte den zuständigen Behörden nachzuweisen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist in dieser Richtlinie vorgesehen, dass die Steuerbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird, so hat der Beteiligte den zuständigen Behörden nachzuweisen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.