Erwägungsgrund 11 32006L0125
Aufgrund der beiden Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses vom 19. September 1997 und vom 4. Juni 1998 bestehen gegenwärtig Zweifel, ob die derzeitigen Werte für die zulässige Tagesdosis (ADI) an Schädlingsbekämpfungsmitteln und ihren Rückständen für den Schutz der Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern angemessen sind. Daher empfiehlt es sich im Fall der für Säuglinge und Kleinkinder bestimmten Lebensmittel für eine besondere Ernährung, in Erwartung einer fallweisen wissenschaftlichen Sichtung und Bewertung der einzelnen Stoffe, einen sehr niedrigen gemeinsamen Grenzwert für alle Schädlingsbekämpfungsmittel festzulegen. Dieser sehr niedrige gemeinsame Grenzwert sollte auf 0,01 mg/kg festgesetzt werden; dies ist in der Praxis normalerweise der niedrigste nachweisbare Wert.