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Die in diesem Zusammenhang festgelegten besonderen Voraussetzungen erscheinen geeignet, sowohl diesen bestimmten Bedürfnissen zu genügen als auch den Möglichkeiten der Saatguterzeugung und der Saatgutprüfung Rechnung zu tragen.
das Saatgut den festgesetzten Anforderungen an seine Beschaffenheit entspricht;
Das Saatgut erfüllt folgende weitere Voraussetzungen:
das nach den Bestimmungen des Artikels 4b die Voraussetzungen der Anlagen I und II für Zertifiziertes Saatgut erfüllt und
Das Saatgut genügt folgenden weiteren Normen oder Anforderungen:
der vorbehaltlich von Artikel 4 Absatz (1) Buchstabe b) und Absatz (2) die Voraussetzungen der Anlagen I und II für zertifiziertes Saatgut erfüllt und
Nach dem in Artikel 46 Absatz 2 genannten Verfahren können besondere Bedingungen festgelegt werden, um die Entwicklung in Bezug auf die Erhaltung in situ und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.