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Was den Mindestinhalt des verkürzten Abschlusses angeht, sollte dieser Abschluss für den Fall, dass er nicht gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt wird, dergestalt sein, dass er kein irreführendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten vermittelt. Der Inhalt der Halbjahresfinanzberichte sollte so gestaltet sein, dass eine angemessene Transparenz für die Anleger in Form eines regelmäßigen Informationsflusses über den Unternehmenserfolg des Emittenten gegeben ist. Auch sollten diese Informationen dergestalt präsentiert werden, dass sie mit den Informationen des Jahresfinanzberichts des Vorjahres vergleichbar sind.
Ist der Emittent verpflichtet, einen konsolidierten Abschluss aufzustellen, so wird der verkürzte Abschluss nach Maßgabe der nach dem Verfahren gemäß Artikel 6…
Der verkürzte Abschluss hat mindestens eine verkürzte Bilanz, eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang zu enthalten. Auf den verkürzten…
Der Mindestinhalt des verkürzten Abschlusses hat für den Fall, dass der Abschluss nicht gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt wird, wie…
Zu Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen (Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie 2004/109/EG) Bei einem Drittland wird davon…
Die Angaben im Anhang haben die Vergleichbarkeit des verkürzten Abschlusses mit dem Jahresabschluss zu gewährleisten und die Beurteilung der wesentlichen…
Darüber hinaus sollten die vorgeschriebenen Informationen im Rahmen der Mindeststandards auf eine Art und Weise verbreitet werden, die den größtmöglichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.