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Nach der Richtlinie 85/611/EWG fallen Techniken und Instrumente, die Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben und im Hinblick auf die effiziente Verwaltung der Portfolios verwendet werden, nicht unter die Definition der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Um die Grenzen dieser Definitionen klarer abzustecken, müssen Kriterien dafür festgelegt werden, welche Geschäfte unter diese Techniken und Instrumente fallen. Außerdem muss daran erinnert werden, dass diese Techniken und Instrumente übereinstimmend mit den übrigen Verpflichtungen eines OGAW, insbesondere bezüglich des Risikoprofils, zu verstehen sind. Das heißt, sie müssen den Vorschriften der Richtlinie 85/611/EWG für das Management und die Streuung von Risiken sowie den Einschränkungen für Leerverkäufe und Kreditaufnahme entsprechen.
Damit ein Finanzinstrument unter die in der Richtlinie 85/611/EWG enthaltene Definition der Geldmarktinstrumente fällt, sollte es bestimmte Kriterien erfüllen…
Techniken und Instrumente, die die Kriterien in Absatz 1 des vorliegenden Artikels erfüllen und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben, gelten als Techniken…
Die Richtlinie 85/611/EWG enthält im Zusammenhang mit den Vermögenswerten, die für die Anlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im…
Die Bezugnahme in Artikel 1 Absatz 8 der Richtlinie 85/611/EWG auf Wertpapiere ist als Bezugnahme auf Finanzinstrumente zu verstehen, die folgende Kriterien…
Seit dem Erlass der Richtlinie 85/611/EWG hat die Vielfalt der an den Finanzmärkten gehandelten Finanzinstrumente beträchtlich zugenommen, was zu Unsicherheit…
Geldmarktinstrumente, in die ein Derivat eingebettet ist, werden in der Richtlinie 85/611/EWG als Untergruppe von Wertpapieren anerkannt. Die Einbettung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.