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Mehr Rechtssicherheit muss auch in Bezug auf die Einstufung jener Finanzinstrumente als Wertpapiere geschaffen werden, die an die Entwicklung anderer, einschließlich in der Richtlinie 85/611/EWG nicht aufgeführter Vermögenswerte gekoppelt oder durch derartige Vermögenswerte besichert sind. Es sollte klargestellt werden, dass ein Finanzinstrument als Wertpapier mit eingebettetem Derivat einzustufen ist, falls die Kopplung an einen Basiswert oder einen anderen Bestandteil des Finanzinstruments einer Komponente gleichkommt, die als eingebettetes Derivat zu betrachten ist. Folglich sind auf die betreffende Komponente die gemäß der Richtlinie 85/611/EWG für Derivate geltenden Kriterien anzuwenden.
Geldmarktinstrumente, in die ein Derivat eingebettet ist, werden in der Richtlinie 85/611/EWG als Untergruppe von Wertpapieren anerkannt. Die Einbettung einer…
Die Bezugnahme in Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 4 der Richtlinie 85/611/EWG auf Wertpapiere, in die ein Derivat eingebettet ist, ist als Bezugnahme auf…
Ist in ein Finanzinstrument im Sinne von Absatz 2 Buchstabe c eine Derivatkomponente gemäß Artikel 10 der vorliegenden Richtlinie eingebettet, so gelten für…
Nach der Richtlinie 85/611/EWG sind abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) als liquide Finanzanlagen zu betrachten, wenn sie die in der Richtlinie…
Damit ein Finanzinstrument unter die in der Richtlinie 85/611/EWG enthaltene Definition der Geldmarktinstrumente fällt, sollte es bestimmte Kriterien erfüllen…
Besonders dringender Klärungsbedarf besteht bei Indexderivaten. Derzeit werden vielerlei Finanzindizes als Basiswerte für Derivate herangezogen. Zusammensetzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.