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Damit ein Finanzinstrument unter die in der Richtlinie 85/611/EWG enthaltene Definition der Geldmarktinstrumente fällt, sollte es bestimmte Kriterien erfüllen und muss insbesondere üblicherweise auf einem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sein und einen jederzeit genau bestimmbaren Wert haben. Es muss sichergestellt werden, dass diese Kriterien einheitlich angewandt werden, wobei gewisse Marktpraktiken zu berücksichtigen sind. Außerdem muss klargestellt werden, dass die Kriterien übereinstimmend mit anderen Grundsätzen der Richtlinie 85/611/EWG zu verstehen sind. Die Definition der Geldmarktinstrumente sollte sich auch auf Finanzinstrumente erstrecken, die nicht an einem geregelten Markt notiert oder gehandelt werden und für die die Richtlinie 85/611/EWG zusätzlich zu den allgemeinen Kriterien für Geldmarktinstrumente weitere Kriterien vorsieht. Aus diesem Grund müssen auch diese Kriterien im Hinblick auf die Anforderungen des Anlegerschutzes und bestimmte Grundsätze der Richtlinie 85/611/EWG, wie die Portfolioliquidität gemäß deren Artikel 37, erläutert werden.
Nach der Richtlinie 85/611/EWG fallen Techniken und Instrumente, die Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben und im Hinblick auf die…
Die Bezugnahme in Artikel 1 Absatz 9 der Richtlinie 85/611/EWG auf Geldmarktinstrumente als Instrumente, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, ist…
Die Bezugnahme in Artikel 1 Absatz 9 der Richtlinie 85/611/EWG auf Geldmarktinstrumente als Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden,…
Seit dem Erlass der Richtlinie 85/611/EWG hat die Vielfalt der an den Finanzmärkten gehandelten Finanzinstrumente beträchtlich zugenommen, was zu Unsicherheit…
Die Bezugnahme in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 85/611/EWG auf Geldmarktinstrumente, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden und…
Nach der Richtlinie 85/611/EWG sind abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) als liquide Finanzanlagen zu betrachten, wenn sie die in der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.