Erwägungsgrund 4 32007L0016
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Erläuterungen beinhalten an sich keine neuen Auflagen in Bezug auf das Verhalten oder die betrieblichen Abläufe der zuständigen Stellen und Marktteilnehmer. Sie zählen nicht sämtliche Finanzinstrumente und -geschäfte auf, sondern klären grundlegende Kriterien, die Hilfestellung bei der Frage leisten sollen, ob eine bestimmte Art von Finanzinstrument unter die diversen Definitionen fällt.