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Die Richtlinie 70/157/EWG wird wie folgt geändert:
Anhang I wird durch den in Anhang I dieser Richtlinie enthaltenen Text ersetzt;
Anhang II wird durch den in Anhang II dieser Richtlinie enthaltenen Text ersetzt;
Anhang III wird durch den in Anhang III dieser Richtlinie enthaltenen Text ersetzt;
Anhang IV wird gestrichen.
Bezugnahmen auf die Nummern 5.2.2.1 und 5.2.2.5 des Anhangs I der Richtlinie 70/157/EWG gelten als Bezugnahmen auf die Nummern 2.1 und 2.2 des durch diese Richtlinie ersetzten Anhangs I.
Anhang I wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
Anhang I zur Richtlinie 2002/32/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
Anhang A wird durch den Anhang A dieser Verordnung ersetzt.
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.
Anhang I wird durch den Text in Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.