Erwägungsgrund 25 32008L0101
Der Europäische Rat vom 13. und 14. März 2008 in Brüssel hat in seinen Schlussfolgerungen betont, dass die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen vor dem globalen Hintergrund wettbewerbsbestimmter Märkte im Rahmen der neuen Richtlinie über ein System für den Emissionshandel dringend analysiert und in Angriff genommen werden muss, damit im Fall eines Scheiterns der internationalen Verhandlungen geeignete Maßnahmen getroffen werden können. Ein internationales Übereinkommen ist aber nach wie vor das beste Mittel zur Bekämpfung dieses Problems.