Erwägungsgrund 29 32008L0101
Zur Wahrung der Umweltwirksamkeit der Gemeinschaftsregelung sollten Einheiten, die von Luftfahrzeugbetreibern abgegeben werden, nur im Hinblick auf Treibhausgasminderungsziele angerechnet werden, bei denen diese Emissionen berücksichtigt werden.