Erwägungsgrund 2 32008L0109
Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG enthält zusätzlich zu den gemäß dem Standard Nr. 15 vorgesehenen Maßnahmen die Anforderung, dass eingeführtes Verpackungsmaterial aus Holz aus entrindetem Holz hergestellt sein muss. Die Anwendung dieser Entrindungsvorschrift wurde zwei Mal verschoben.