Erwägungsgrund 5 32008L0109
Um das Gebiet der Gemeinschaft gegen die Einschleppung von Schadorganismen zu schützen, sollten die Vorschriften der Gemeinschaft für das Vorhandensein von Rinde an Verpackungsmaterial aus Holz und Stauholz an die technischen Schlussfolgerungen des TPFQ angepasst werden, ohne die Annahme eines überarbeiteten Standards Nr. 15 durch die Kommission für pflanzengesundheitliche Maßnahmen des IPPC abzuwarten.