Erwägungsgrund 1 32008L0117
Der Mehrwertsteuerbetrug beeinträchtigt in erheblichem Maße die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten und stört das Wirtschaftsgeschehen im Binnenmarkt, da ungerechtfertigte Warenströme entstehen und Waren zu einem anormal niedrigen Preis auf den Markt gelangen.